Wichtige Fakten: Spanien
Weihnachten ist die wichtigste Geschäftsschenk-Anlass; die Mitarbeiter-Weihnachtskiste (cesta de Navidad) ist eine langjährige Tradition.
Geschenkkultur zum Jahresende: Spanien
Die cesta de Navidad, ein Weihnachtskorb für jeden Mitarbeiter, ist in Spanien tief verwurzelt und in manchen Branchen sogar Bestandteil von Tarifverträgen. Die Körbe enthalten typischerweise Lebensmittel und Süßigkeiten wie turrón, Schokolade und Wurstwaren. Unternehmen verteilen sie meist Mitte Dezember, nach dem langen Wochenende 6.–8. Dezember. Kundengeschenke sind häufig ebenfalls lebensmittelbasiert; Werbeartikel mit Firmenname sind üblich. In Familien ist der Hauptgeschenktag der 6. Januar (Reyes Magos), im Geschäftsbereich endet die Saison jedoch vor Weihnachten. Grußkarten sind auf Spanisch; in Katalonien, dem Baskenland oder Galicien ist eine zweisprachige Karte eine freundliche Geste. Beachten Sie, dass Mitarbeiterkörbe als Sachbezug steuerlich als geldwerter Vorteil behandelt werden.
Anlässe für Geschenke: Spanien
Puente de diciembre
ein langes Wochenende; Lieferungen an diesen Tagen vermeiden
Weihnachten
Mitarbeiterkörbe (cesta oder lote de Navidad) und Kundengeschenke
Reyes Magos (Epiphanie)
traditioneller Geschenktag in Familien; ein Feiertag
Empfehlungen
- Verteilen Sie Mitarbeiterkörbe Mitte Dezember, nach dem langen Wochenende 6.–8. Dezember
- Bringen Sie den Firmennamen auf werblichen Kundengeschenken an
- Verwenden Sie Spanisch oder zweisprachige Karten in Regionen mit einer kooffiziellen Sprache
Vermeiden
- Vermeiden Sie Lieferungen am 6.–8. Dezember
- Gehen Sie nicht davon aus, dass der 26. Dezember landesweit ein Feiertag ist (nur in einigen Regionen)
Design und Wortwahl
Weihnachtliche Motive sind völlig unproblematisch; ‚Felices Fiestas‘ ist eine gängige neutrale Grußformel.
Steuervorschriften für Geschäftsgeschenke
| Kunden und Partner | Die Vorsteuer auf Geschenke ist in der Regel nicht abzugsfähig, außer bei kleinen Werbeartikeln mit Firmenaufschrift im Wert bis zu EUR 200 pro Empfänger und Kalenderjahr (sekundäre Quellen; prüfen Sie dies mit Ihrem Steuerberater). |
|---|---|
| Mitarbeiter | Weihnachtskörbe für Mitarbeiter gelten als Sachbezug und unterliegen der Einkommensteuer (IRPF) mit entsprechenden Lohnsteuerabzügen; die Kosten können als abzugsfähiger Betriebsauswand anerkannt werden, wenn sie üblich und dokumentiert sind (sekundäre Quellen). |
Allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater. Quellen: [1] [2]
Lieferung: Spanien
Innergemeinschaftlicher Versand aus Polen: keine Zollanmeldungen oder Einfuhrzölle; Preise werden unter Berücksichtigung der für Ihr Unternehmen geltenden Mehrwertsteuerregelung angegeben. Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla liegen außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets und erfordern zollrechtliche Formalitäten.
Planungstermine: Spanien
| Personalisierte Lager-Adventskalender bestellen bis | 20. Nov. 2026 |
|---|---|
| Weihnachtskörbe bestellen bis | 1. Dez. 2026 |
| Vollständig maßgeschneiderte Kalender für 2027 — bestellen zwischen | 01.2027 – 08.2027 |
Richtwerte für Planungsdaten; genaue Termine werden in Ihrem Angebot bestätigt.
Empfohlene Formate: Spanien

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Häufig gestellte Fragen
Was ist eine cesta de Navidad?
Ein Weihnachtskorb, den spanische Arbeitgeber traditionell an Mitarbeiter verschenken, meist mit Lebensmitteln und Süßigkeiten.
Sind Weihnachtskörbe für Mitarbeiter in Spanien steuerpflichtig?
Ja, sie werden als Sachbezug für die Einkommensteuer behandelt. Klären Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.
Können wir auf die Kanarischen Inseln ohne Zoll verschicken?
Nein. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet, daher gelten zollrechtliche Formalitäten und lokale indirekte Steuern.
